STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Strafverteidigung 

Gegen Sie wird seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ermittelt oder es ist bereits ein Verfahren bei Gericht eröffnet worden ?

Auch wenn derartige Ermittlungen gesetzlich vorgesehen sind, so besteht dennoch immer die Gefahr, dass Ihre Rechte als Beschuldigte/r verletzt oder in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt werden. Dies kann schwerwiegende persönliche, berufliche und letztlich auch finanzielle Folgen für Sie und Ihre Familie haben.

Zur Vermeidung derartiger Folgen steht Ihnen Rechtsanwalt Störmer in allen Phasen des Verfahrens als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Bereits im Ermittlungsverfahren muss effizient auf den Schutz vor ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen und Sanktionen hingewirkt werden, denn den Strafverfolgungsbehörden stehen zur Ermittlung des Sachverhalts weitreichende Zwangsmittel zur Verfügung. Diese können erheblich in Ihre Freiheit (Durchsuchung, Verhaftung) oder Ihr Vermögen (Arrestierung) eingreifen. Ob und gegebenenfalls mit welchen Zwangsmitteln in Ihrem Fall gerechnet werden muss, erörtert Rechtsanwalt Störmer mit Ihnen im persönlichen Gespräch, nötigenfalls auch in einer Haftanstalt. Zugleich übernimmt er für Sie die gesamte Korrespondenz mit Behörden und Gerichten einschließlich Akteneinsicht und hält Sie stets über den Verfahrensstand auf dem Laufenden.

Sobald das Hauptverfahren eröffnet wird, wird Rechtsanwalt Störmer gemeinsam mit Ihnen entscheiden, inwieweit eine Einlassung zu den Tatvorwürfen sinnvoll erscheint und welche prozessualen Möglichkeiten bestehen, das Verfahren gegebenenfalls auch außerhalb der öffentlichen Hauptverhandlung mit einem für Sie optimalen Ergebnis zu beenden. Hierbei finden selbstverständlich Ihre Äußerungs- und Mitwirkungsrechte besondere Beachtung.

Sollte das Urteil am Ende der Hauptverhandlung nicht Ihren Erwartungen und unserer rechtlichen Einschätzung entsprechen, so prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten möglicher Rechtsmittel und begleiten Sie sodann auch in den nächsten Instanzen.

 

Das alles gilt übrigens sowohl im Falle einer Wahlverteidigung als auch dann, wenn Sie Herrn Störmer ein Pflichtverteidigungsmandat übertragen. Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vor, so haben Sie die Möglichkeit, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gegenüber Rechtsanwalt Störmer als Pflichtverteidiger zu benennen. Gleiches gilt, wenn das Gericht bei Ihnen anfragt, wen Sie als Verteidiger haben möchten.

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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