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Gesetzliche Rentenversicherung 

Die bekannteste und für die meisten Menschen relevanteste Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist sicherlich die Altersrente. Daneben gibt es jedoch noch zahlreiche andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die in zwei große Bereiche eingeteilt werden können. 

Zunächst sollen sogenannte "Leistungen zur Teilhabe" gewährt werden, "um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern", § 9 SGB VI. Hierzu gehören insbesondere medizinische Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Übergangsgeld und ergänzende Leistungen.  

Der zweite große Teilbereich betrifft die Rentenzahlungen. Dazu gehören insbesondere Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten und Renten wegen Todes (z. B. Witwen- oder Waisenrenten).

Aufgrund der Vielschichtigkeit des Rentenrechts gibt es beinnahe zahllose Problemstellungen, angefangen von der Frage, ob und welche rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt wurden, wie diese zurückgelegt wurden und wie sie nachzuweisen und zu bewerten sind bis hin zur Rentenberechnung. Darüber hinaus gibt es nicht selten Unstimmigkeiten hinsichtlich der Rentenauskunft und Kontenklärung. Auch die Frage, welche Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden müssen, gibt häufig Anlass zu Überprüfungen.

Manchmal ist bereits eine frühzeitige Klärung mit den Trägern der Rentenversicherung erfolgreich. In anderen Fällen bedarf es jedoch des Klageverfahrens, um Ihre Rechte durchzusetzen, falls notwendig, auch über mehrere Instanzen. Unsere Unterstützung bei der Klärung Ihrer Rentenfrage bieten wir Ihnen daher in jedem Verfahrensstadium an. 

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