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Rechtsschutzversicherung

Möglicherweise werden Ihre Kosten ganz oder zum Teil von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es sich hierbei um eine private Versicherung handelt. Das heißt, dass wir in keinem rechtlichen Verhältnis zu dieser stehen. Uns gegenüber bleiben daher Sie selbst für die Kosten einstandspflichtig.

Es empfiehlt sich deshalb, vorab zu klären ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung im konkreten Fall die Kosten erstatten wird. Dies kann unter anderem davon abhängen, ob Sie sich noch in der Wartefrist befinden oder Sie eine Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall vereinbart haben.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Versicherung und sowie die Abrechnungsformalitäten. Bitte nennen Sie uns in diesem Fall zu Beginn des Mandats Ihre Versicherungsgesellschaft und Ihre Vertrags- bzw. Versicherungsschein-Nummer.

Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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