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Long-COVID-Richtlinie für zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung

  • Autorenbild: RAin Hiesserich
    RAin Hiesserich
  • 18. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Ab dem 01. Januar 2025 soll die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dafür sorgen, dass die vielfach unspezifischen Symptome standardisiert abgeklärt und je nach Schweregrad und Komplexität der Erkrankung die ambulanten Strukturen und Angebote bedarfsgerecht genutzt werden.


Damit dies gelingt, soll eine ärztliche Ansprechperson, in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt, die notwendigen Untersuchungen und Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren.


Weitere Informationen können der Presseerklärung des G-BA entnommen werden.

 
 

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