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"Hartz IV" 

Kaum etwas spaltet die Gesellschaft derzeit so sehr wie die umgangssprachlich als "Hartz IV" bezeichneten Sozialleistungen. Häufig beruht dies jedoch auf beiderseitigen Vorurteilen. Es lohnt sich daher, sich einmal sachlich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Die Unterstützung bedürftiger Menschen durch die Solidargemeinschaft hat in Deutschland eine lange Tradition. Als staatlicher Auftrag ist das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 GG verankert.

Erhebliche Bedeutung hat dieser Auftrag im Bereich langzeitarbeitsloser Menschen. Die Unterstützung erfolgt hier im Wesentlichen nach dem SGB II und wird rechtlich richtig "Grundsicherung für Arbeitsuchende" genannt. Der mittlerweile dafür gebräuchliche Begriff "Hartz IV" geht zurück auf die Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes, mit deren Ausarbeitung der ehemalige VW-Manager Peter Hartz von der damaligen Bundesregierung beauftragt wurde. Neben den vorausgegangenen "Hartz I, II und III" trat "Hartz IV" am 01.01.2005 in Kraft und regelte im Wesentlichen die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). 

Ziel der jetzigen Grundsicherung ist es, den leistungsberechtigten Menschen und ihren Familien ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie soll die Eigenverantwortung des Einzelnen stärken und dazu beitragen, dass Arbeitssuchende eigenständig ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, § 1 SGB II. Leistungen werden erbracht als Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen. Im Einzelnen bedeutet dies: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Eine ganz zentrale Stellung hat hier der Regelbedarf, § 20 SGB II: "Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.". Von großer praktischer Bedeutung sind darüber hinaus die Mehrbedarfe und die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, insbesondere die Übernahme von Umzugskosten und Mietkautionen. Nicht selten kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten, welche Leistungen konkret der Träger zu übernehmen hat.

Sollten Sie Zweifel haben, ob die Übernahme einer von Ihnen beantragten Leistung zu Recht abgelehnt wurde, so setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir den Ihnen erteilten Bescheid zunächst überprüfen können. Hinsichtlich der dafür entstehenden Kosten haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Sowohl die Beratung als auch die Vertretung gegenüber der Behörde sind dann für Sie bis auf einen Eigenanteil in Höhe von 10,00 € kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Kosten/Beratungshilfe.

Da die Leistungserbringung unter der Voraussetzung "Fördern und Fordern" steht, unterliegen grundsätzlich alle Leistungsempfänger umfangreichen Mitwirkungspflichten. Um diese effektiv durchsetzen zu können, stehen den Leistungsträgern Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, falls jemand seinen Mitwirkungspflichten zu Unrecht nicht nachkommt.

Auch hier liegt ein erhebliches Potential für Streitigkeiten, nicht jede Sanktion ist auch rechtens. Falls Sie befürchten, dass zu Unrecht eine Sanktion gegen Sie verhängt wurde, wenden Sie sich rechtzeitig an uns, damit wir mit Ihnen Ihren persönlichen Einzelfall besprechen und klären können. Für die Kostenübernahme seitens des Staates gilt das bereits oben Angesprochene. Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier.

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