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Schulungen für Betriebsräte im Arbeitsrecht - Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich

Schulungen für Betriebsräte 

Zur effektiven Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen Sie als Betriebsratsmitglied die entsprechenden rechtlichen Kenntnisse. Allein durch ein Selbststudium oder durch die Einweisung durch andere Betriebsratsmitglieder ist dies nicht möglich und kann im Übrigen auch nicht verlangt werden (Bundesarbeitsgericht vom 19.09.2001, AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9).

Daher hat der Betriebsrat Anspruch auf bezahlte Freistellung für seine Mitglieder zum Besuch von Schulungsveranstaltungen, soweit die Schulungsinhalte für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Erforderlich sind Schulungsmaßnahmen, wenn der Betriebsrat sie unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation benötigt, um seine derzeitigen oder zukünftig anfallenden Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können (BAG vom 15.01.1997 AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110). 

Damit Sie als Betriebsrat und dessen Mitglied in der Lage sind, durch eine sachgerechte Ausübung Ihrer Beteiligungsrechte die Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu binden, bieten wir Ihnen die entsprechenden Grundschulungen an. Hierzu gehören die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht, im Bereich der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit. Daneben sind Schulungen zur Organisation der Betriebsratsarbeit möglich. Die Schulungen erfolgen im kleinen Kreis und orientieren sich selbstverständlich an Ihren betrieblichen Bedürfnissen.

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihre Schulungswünsche individuell für Sie umsetzen können.

 

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Brennpunkte für Sie im Überblick zusammengefasst:

 

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