STÖRMER & HIESSERICH | RECHTSANWÄLTE

Lebenslagen

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über einige Situationen des Arbeitsrechts, wie sie sich in unserer Beratungspraxis häufig stellen:

 

  • Zum Kernbereich des Arbeitsrechts gehört zunächst das Kündigungsschutzrecht. Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, so bestehen verschiedene Möglichkeiten, mit dieser Kündigung umzugehen. Beachten Sie jedoch bitte, dass bei einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte kurze Fristen einzuhalten sind, so dass Sie sobald wie möglich unseren Rat suchen sollten. Zu Ihrem Gesprächstermin bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen (z. B. Arbeitsvertrag mit allen Ergänzungen, Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben). Haben Sie sich als Arbeitgeber zu einer Kündigung entschlossen, so besprechen wir mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, eine solche fair für beide Seiten abzuwickeln. Auch in diesem Fall beachten Sie bitte, dass für die Einhaltung von Fristen eine frühzeitige Beratung hilfreich ist. Bitte legen Sie uns alle Unterlagen vor, die das zu kündigende Arbeitsverhältnis betreffen.
  • Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können sich auch Schwierigkeiten hinsichtlich der Arbeitspapiere und der Zeugnisgestaltung ergeben. Unsere Beratung diesbezüglich können Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber in Anspruch nehmen. 
  • Nicht nur bei der Beendigung, sondern auch beim Abschluss eines Arbeitsvertrages kann es zu Problemen kommen. Bereits bei der Stellenausschreibung sollten Arbeitgeber einige Regeln beachten. Beispielsweise kann eine, wenn auch unbeabsichtigte, Diskriminierung bestimmter Personengruppen durch eine falsche Wortwahl unter Umständen bereits Schadensersatzforderungen potentieller Arbeitnehmer auslösen. Meistens werden Arbeitsverträge schriftlich auf bereits bestehenden Vertragsformularen festgehalten. Hier sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Formulierungen den praktischen Anforderungen noch gerecht werden. So ist derzeit besonders zu beachten, wie die Regelung für das Renten-Eintrittsalter ausgestaltet ist. Manche Tätigkeiten sind so speziell beschaffen, dass die Vertragsdokumentation auf einem Einheitsformular nicht möglich ist. In diesem Fall ist die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages für den Einzelfall erforderlich. Bitte sprechen Sie uns an, welche individuellen Regelungen Sie mit Ihrem zukünftigen Arbeitnehmer/Arbeitgeber treffen wollen. Wir erstellen für Sie einen Vertrag, der Ihren Interessen umfassend gerecht wird. 
  • Immer häufiger finden sich in der Praxis befristete Arbeitsverträge. Für diese gelten einige Besonderheiten hinsichtlich des Abschlusses und der Beendigung. Eine Befristung ist unter anderem nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde, § 14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wurde diese schriftliche Vereinbarung versäumt, so ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich trotzdem zustande gekommen, und zwar unbefristet ! Daran knüpfen sich vielfältige Rechtsfolgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Neben der Schriftform stellt der Gesetzgeber einige weitere Anforderungen an befristete Arbeitsverträge. Ob diese Anforderungen eingehalten wurden, hängt jeweils von der Vertragsgestaltung ab. Haben Sie Fragen zur Wirksamkeit eines von Ihnen geschlossenen befristeten Vertrages, so sprechen Sie uns bitte an. In bestimmten Fällen ist die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages zwar möglich. Grundsätzlich endet dieser jedoch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, durch Zeitablauf.
  • Sonderregelungen gelten ebenfalls für Schwerbehinderte, Eltern und Auszubildende. Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, so genießen Sie grundsätzlich einen besonderen gesetzlichen Schutz, z. B. hinsichtlich einer Kündigung. Denkbare Fallgestaltungen sind so vielfältig, dass wir uns gern mit Ihrer persönlichen Fragestellung beschäftigen. Sollten Sie nur unter erschwerten Umständen zu uns kommen können, so besuchen wir Sie auf Wunsch auch zuhause.
  • Schließlich kommt es immer wieder im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung zu Differenzen. Auch auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Kolpingstraße 4 48565 Steinfurt
Tel. 02552/610241 mail@st-sh.de
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